Winterdienst
Für Grundstückseigentümer gilt die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Räum- und Streupflicht. Sie sind dazu verpflichtet, bei Schnee und Eis für die gefahrlose Begehbarkeit des an Ihr Grundstück angrenzenden öffentlichen Raums Sorge zu tragen. Wird dieser Winterdienst versäumt oder nur schleppend erledigt, drohen bei Unfällen Regressforderungen.
Räum- und Streupflicht abgeben
Die Räum- und Streupflicht kann man an einen Dienstleister übertragen und sich selbst damit aus der Verantwortung nehmen. Der bange Blick abends auf die Wetterkarte und das lästige Schneeschieben am frühen Morgen entfallen. Unser Winterdient sorgt in der kalten Jahreszeit für die größtmögliche Sicherheit rund um Ihre Immobilie.
Schnee- und eisfreie Wege schon am frühen Morgen
Wir kennen die Richtlinien und Satzungen der Städte und handeln entsprechend bei einem Wintereinbruch. Wir räumen Gehwege, Zufahrten, Treppen und Hauseingänge zuverlässig und rechtzeitig von Schnee und Eis. Vom großen LKW mit Schneeschild bis zur Handschaufel ist bei uns alles im Einsatz, wenn die Umgebung sich in eine Winterwelt verwandelt. Und sollte es doch einmal zu einem Unfall kommen, ist das nicht Ihr Problem. Wir sind bestmöglich versichert.